Dr. Helga Eichelberg
Im folgenden werde ich zu der Frage Stellung nehmen, ob bei sämtlichen Vertretern der nachfolgend aufgeführten Hunderassen a priori aufgrund rassespezifischer Merkmale von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren auszugehen ist: Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Rhodesian Ridgeback; d. h. ob allein die Rassezugehörigkeit eines Hundes präzise Voraussagen über sein zu erwartendes Verhaltensmuster zulässt. Ich werden mich dieser Fragestellung ausschließlich aus der Sicht des Zoologen zuwenden.
Zunächst sollte der Begriff der Rasse geklärt werden: Rassen sind Teilpopulationen einer Art. Sie entstehen in der freien Wildbahn vor allem durch geographische Isolation, in der Haustierzucht durch künstliche Selektion, der unterschiedliche Zuchtziele zugrunde liegen. Die typischen Rasseunterschiede beziehen sich vor allem auf das Exterieur, was damit zusammenhängt, dass morphologische Merkmale einer Selektion leichter zugänglich sind als Verhaltensweisen. Bezogen auf die Hunderassen bedeutet dies, dass das Verhalten der verschiedenen Rassevertreter keineswegs so unterschiedlich ist, wie es ihr Exterieur erwarten lässt. So finden sich im genetischen Konzept aller Rassen noch immer die typischen hundlichen Eigenschaften, wie etwa Sozialverhalten, Beuteverhalten usw. Dies ist übrigens auch ein Grund dafür, weshalb ein Hund den Vertreter einer anderen Rasse noch immer als Artgenossen erkennt, was bei einer reinen Exterieur-Betrachtung kaum denkbar wäre.
Da das Verhaltensmuster der Hunde einer Selektion nicht so zugänglich ist wie ihre morphologischen Merkmale, ist die Verwendungspotenz einer Rasse im allgemeinen auch erheblich größer als ihr Verwendungszweck. So haben viele Hunderassen im Verlaufe ihrer Existenz mehrfach ihren Verwendungszweck gewechselt, ohne dass ihre Züchtung massiv verändert werden musste. Als ein Beispiel unter vielen sei der Deutsche Schäferhund genannt, der zunächst Hütehund war, dann seit 1901 in den Polizeidienst avancierte, später als Blinden- und Katastrophenhund Karriere machte und heute wahrscheinlich zahlenmäßig in erster Linie als Gesellschaftshund eine Rolle spielt. Ein ähnlicher Rollenwechsel gilt für sehr viele Hunderassen, d. h. die verschiedenen Rassevertreter sind durchaus nicht so spezia­lisiert, wie ihre Rassezugehörigkeit es auszuweisen scheint.
Die vielseitige Verwendungspotenz des Hundes wird auch dadurch deutlich, dass ein guter Hundeausbilder natürlich einen Zwergschnauzer, einen Wolfsspitz, eine Dogge usw. zu brauchbaren Fährtenhunden, Hütehunden, Jagdhunden oder eben auch gefährlichen Hunden zu trainieren vermag. Dieser Lernerfolg wird sich bei allen genetisch "normal" ausgestatteten Hunden einstellen, lediglich der Weg zum Erfolg wird rassespezifisch unterschiedlich lang sein. Mit den angeführten Beispielen will ich keineswegs in Abrede stellen, dass bestimmte Hunderassen aufgrund ihrer morphologischen Eigenschaften und ihrer angeborenen Talente für spezielle Aufgaben geeigneter seien als andere. Es ist aber aus zoologischer Sicht ein Irrtum, anzunehmen, dass der Vertreter einer Jagdhundrasse a priori ein guter Jagdgehilfe und der Vertreter einer Hütehundrasse ein guter Hütehund sei. Der Jagdhund muss zunächst das Jagen und der Hütehund das Hüten erlernen und gäbe es diesen Rassebegriff überhaupt, so müsste der Kampfhund das Kämpfen erlernen.
Die genetische Grundstruktur der verschiedenen Hunderassen macht sie lediglich
talentierter für spätere antrainierbare Verwendungszwecke, nicht aber a priori
gebrauchsfertig.
Dies muss auch so sein, denn der Hund wird, unabhängig von seiner Rassenzugehörigkeit,
zwar mit Verhaltensbereitschaften geboren, diese müssen aber erst durch Erfahrungen und
Lernvorgänge zu Verhaltensweisen manifestiert werden. Aus dieser Tatsache resultiert,
dass eine verallgemeinernde Beurteilung der Individuen einer Rasse wissenschaftlich nicht
haltbar ist.
Neben der Unzulässigkeit, Hunde allein aufgrund ihrer Rasse als gefährlich
einzustufen, fällt die Willkür auf, mit der die aufgelisteten Hundegruppen zu
"Kampfhunden" subsummiert werden. Aus zoologischer Sicht ist es nicht erlaubt,
Rassen allein wegen ihres Verwendungszwecks zusammenzufassen. Jede systematische Kategorie
muss Ausdruck einer verwandtschaftlichen Beziehung sein und diese ist im vorliegenden Fall
keineswegs gegeben. Zwar gibt es bisher nur wenige wissenschaftlich begründete Aussagen
über die verwandtschaftlichen Beziehungen der Hunderassen, weil durch konvergente
Entwicklungen Abstimmungslinien im nachhinein nur schwer nachzuvollziehen sind. Im
vorliegenden Fall ist aber die Willkür der Auflistung nicht zu übersehen. Ihr liegen
keinerlei akzeptable Parameter zugrunde, so dass diese Liste beliebig erweitert oder
reduziert werden könnte.
So stellen z. B. Pitbulls und Bandogs keine Rasse im zoologischen Sinne dar. Es sind
Bastardierungen, deren erklärtes Zuchtziel in der Tat übersteigerte Aggression war, was
sie für den Pit geeignet machte. Heutige Pitbulls sind bei vernünftiger Aufzucht
keineswegs als Killermaschinen anzusprechen.
Eine ganz andere Herkunft haben die molossoiden Rassen, wie etwa der Mastino Napoletano, der Mastiff, die Bordeaux-Dogge usw., die man durchaus als Nachbildung antiker Kriegshunde bezeichnen kann. Um ihrem Verwendungszweck zu entsprechen, nämlich Furcht einzuflößen, mussten sie vor allem massig und unerschrocken sein, nicht aber besonders aggressiv, denn das hätte im Eifer des Kampfes leicht zu Verwechslungen von Freund und Feind führen können. Diese großen Hunde zeichnen sich auch heute noch durch eine hohe Reizschwelle aus, was eher zu einem trägen Temperament führt. Auch die antiken Kriegshunde wurden übrigens, bevor sie "gebrauchsfertig" waren, einem langdauernden täglichen Training unterworfen.
Andere der aufgelisteten Rassen wiederum mussten geeignet sein, den Menschen und seine Herden vor Großwild zu schützen bzw. bei dessen Jagd zu helfen, wie etwa der Rhodesian Ridgeback oder der Bullterrier. Natürlich war hier eine angeborene Bereitschaft zu mutigem Einsatz Voraussetzung für die erfolgreiche Verwendung. Doch ist Mut nicht an sich gefährlich, sondern nur dessen falsche Kanalisierung.
Innerhalb der aufgelisteten Hunderassen spielt der Tosa Inu eine besondere Rolle. Es ist eine etwa 150 Jahre alte japanische Hunderasse, die zum Zweck des Hundekampfes gezüchtet wurde. Allerdings müssen diese Kämpfer streng ritualisiert und unblutig verlaufen. Wer sein Trainingsprogramm vergisst und zubeißt, wird disqualifiziert. Natürlich kann man sich die Frage stellen, wie sinnvoll es ist, Hunde zum Zweck des ritualisierten Kampfes zu züchten. Unzulässig ist aber auch hier die Behauptung, Vertreter dieser Rasse seien a priori gefährlicher als andere Hunde.
Es ist unbestritten, dass die aufgelisteten Hundegruppen ein Potential zur Erzeugung des "gefährlichen" Hundes darstellen, die einen ihrer Masse und die anderen ihres Mutes wegen. Wenn sich aber die Beschreibung des "gefährlichen" Hundes allein auf diese Eigenschaften stützt, dann müsste die Liste erheblich erweitert werden und dann sollte auch der Mischling nicht vergessen werden. Jeder Hund, der mit den für Hunde typischen Verhaltensbereitschaften geboren wird, ist manipulierbar. Dies gilt sowohl für gesellschaftsverträgliche als auch für gesellschaftsfeindliche Verhaltensweisen.
Ich komme zu dem Schluss, dass es wissenschaftlich unhaltbar ist, sämtliche Tiere einer Rasse als "gefährlich" einzustufen, da das Verhalten eines Hundes eine Kombination aus angeborenen Verhaltensbereitschaften und erlernter Verhaltensweise darstellt. Die angeborenen Verhaltensbereitschaften sind bei den verschiedenen Hunderassen erheblich gleichartiger, als es der äußere Anschein erwarten lässt: die erlernten Verhaltensweisen aber erzeugt überwiegend der Mensch. Der gesunde Hund wird nicht gefährlich geboren, sondern er kann, unabhängig von seiner Rassezugehörigkeit, zu einem für Menschen und Tiere gefährlichen Hund manipuliert werden.
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