Neue Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde Am 19. Juli 2000 findet im Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales die Anhörung der Verbände zum Entwurf der neuen Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde statt. 

Mit Blick auf die Vorfälle der letzten Monate hat das zuständige Ministerium für Frauen, Arbeit, Gesundheit und Soziales nach dem Beschluss der Innenministerkonferenz die derzeit gültige Polizeiverordnung überarbeitet, um einen besseren Schutz der Menschen vor gefährlichen Hunden zu gewährleisten. 

Wesentliche Inhalte der neuen Verordnung sind: 

Die neue Verordnung ist nach Aussage von Staatssekretär Josef Hecken eine vernünftige Lösung, die einerseits den Schutz der Menschen, der absoluten Vorrang hat, gewährleistet und andererseits sowohl die Belange des Tierschutzes wie auch die legitimen Interessen der seriösen und anständigen Halter von Hunden der Rassen American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und American Pitbull Terrier berücksichtigt. 

Der Staatssekretär hofft, dass diese Lösung nicht nur die Zustimmung des Kinderschutzbundes findet, sondern auch vom Verband der Hundehalter, den Tierschützern und Tierärzten und den Tierheimen mitgetragen werden kann. 

Nachdem die Landesregierung von Rheinland-Pfalz inzwischen einen ähnlichen Ansatz wie das Saarland verfolgt, werden Gespräche zwischen dem Saarbrücker Sozialministerium mit dem Ziel geführt, zu im wesentlichen einheitlichen Regelungen zu kommen.