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Petition: Bayerns Tiere brauchen eine Stimme
Die Einstellung zum Tier hat sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt, weil die wissenschaftlichen Erkenntnisse über das Wesen des Tieres hinsichtlich seiner kognitiven und emotionalen Fähigkeiten umfassend gewachsen sind. Wir sind deshalb generell aufgerufen, Tiere als Mitgeschöpfe weit stärker zu achten. Dies verlangt auch Artikel 141 (1) der Bayerischen Verfassung: „Tiere werden als Lebewesen und Mitgeschöpfe geachtet und geschützt.“
Es geht um alle Tiere – seien sie wildlebend, als „Nutztiere“, Haustiere oder im Zoo gehalten oder auch bei wissenschaftlichen Versuchen genutzt oder gar „verbraucht“. Die/Der Beauftragte der Staatsregierung soll insbesondere Anregungen aus der Bürgerschaft aufnehmen und mithelfen, die Lage der Tiere in Bayern grundlegend zu verbessern, mitwirken bei der Einhaltung und kontinuierlichen Verbesserung tierschutzrechtlicher Bestimmungen und eine Beratungs- und -Vernetzungsrolle zwischen Politik, Verwaltung, Tierschutzorganisationen und privatem Tierschutz übernehmen.
Die Petition läuft bis zum 30. August 2023.
Link zur Online-Petition und zum Unterschriftenformular finden Sie unter www.oedp-bayern.de/tierschutz