- News
Warum wir bauen müssen
Gerade wenn viele Tiere auf engem Raum untergebracht werden müssen, steigt das Risiko der Übertragung von Krankheiten. Daraus ergibt sich die Pflicht für Tierheime, eine Kranken- und Quarantänestation vorzuhalten. Sie beruht in Deutschland auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen. Hier sind insbesondere das Tierschutzgesetz (TierSchG) sowie das Bayerische Tierschutzgesetz (BayTierSchG) zu nennen. Darin ist festgelegt, dass Tiere artgerecht gehalten werden müssen, was auch die Gewährleistung ihrer Gesundheit umfasst. Somit ist besonders auch in Tierheimen die Haltung so zu gestalten, dass das Risiko der Übertragung von Krankheiten minimiert wird. Damit sind wir beim Thema „Neubau einer Kranken- und Quarantänestation“ in unserem Tierheim.
Durch einen Kranken- und Quarantänebereich ist es möglich, die neu angekommenen Tiere von den bereits im Tierheim lebenden Tieren zu trennen, bis wir sicherstellen können, dass sie gesund sind. In Forchheim kommen wir nun dem Neubau einer solchen Station Schritt für Schritt näher. Ein Architekt hat die Planungen übernommen, sodass wir bald mit der Umsetzung dieser Baumaßnahme beginnen können.
Durch die Einrichtung einer Kranken- und Quarantänestation verbessern wir zusätzlich die allgemeine Hygiene im Tierheim, was unserem Personal und auch den Besuchern zu Gute kommt. Den neu aufgenommenen Tieren steht damit ein gesicherter Raum zur Verfügung, in dem sie beobachtet, gegebenenfalls behandelt werden und erst einmal zur Ruhe kommen können. Dies steigert deren Lebensqualität und erhöht ihre Chancen auf eine erfolgreiche Vermittlung.


